Informationen zur Zusammenarbeit


In Beratung, Therapie und Supervision gehen wir von Ihren Zielen aus.

Informationen zur Zusammenarbeit


In Beratung, Therapie und Supervision gehen wir von Ihren Zielen aus.
Das konkrete Ziel vereinbaren wir nach Ihren Wünschen in gemeinsamer Absprache.

Die Rahmenbedingungen – Dauer und Frequenz der Sitzungen – werden dem Zusammenarbeitsziel entsprechend festgelegt.
Sie richten sich nach Ihren Wünschen, wobei ich mir vorbehalte, Alternativen vorzuschlagen, wenn Ihre Wünsche meiner Erfahrung nach eine erfolgreiche Zusammenarbeit behindern würden.
Stellt sich heraus, dass die Vereinbarungen nicht mehr stimmen, werden sie neu ausgehandelt.

In der Regel dauert eine Sitzung cirka 50 bis 60 Minuten.
Wenn es Ihrer Situation besser entspricht, können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.




Für eine Sitzung von 50-60 Minuten berechne ich CHF 132.00. Verlängerungen werden pro Viertelstunde in Rechnung gestellt.
Können Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen, bitte ich Sie um Benachrichtigung 24 Stunden im Voraus. Andernfalls wird die Stunde mit dem üblichen Ansatz verrechnet.
Die Therapiekosten können nicht über die Grundversicherung nach KVG abgerechnet werden.

Viele Krankenkassen übernehmen im Rahmen einer Zusatzversicherung einen Kostenanteil an der Behandlung.
In der Regel benötigen Krankenkassen für die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie die Überweisung eines Arztes oder einer Ärztin.
Für die Übernahme der Kosten einer kinesiologischen Behandlung sind die Regelungen je nach Krankenkasse unterschiedlich.
Selbstverständlich berate ich Sie bei der Klärung diesbezüglicher Fragen gern, soweit es mir möglich ist. Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Für Beratung und Supervision können keine Krankenkassenbeiträge geltend gemacht werden.


© Copyright 2011-2022, Praxis für Psychotherapie und Kinesiologie, S. Stückelberger